Tariferhöhung für Ost-Caritas weiter unklar
Die Mitarbeitervertretung stellt den Schlichterspruch zu Entgelterhöhungen für die Beschäftigten im Bereich der Caritas-Regionalkommission Ost in Frage.
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Ost-Caritas hat in der Sitzung Ende Februar, die Legitimität der Erhöhungen für die Mitarbeitenden in den Sonderregelungen für Berlin bezweifelt. In ihrem Infobrief zur Sitzung schreibt sie, dass die Bundeskommission keine mittleren Tabellenwerte für Berlin festgelegt habe, die Regionalkommission nach Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission also nicht das Recht habe, eigene Vergütungstabellen eigenständig zu gestalten. Laut Dienstgebern, soll eine Arbeitsgruppe bis zu nächsten Sitzung Ende Mai die Rechtslage klären und Vorschläge für den Umgang mit den Sonderregelungen erarbeiten.
Ärzte bekommen Gehaltsplus
Auf der Sitzung konnten sich Dienstnehmer und -geber indes auf eine Erhöhung der Tabellenwerte für die Ärzte im Osten einigen. Der Bundesbeschluss zur Ärztevergütung vom Juni 2013 wird nun übernommen. Demnach erfolgt die erste Erhöhung zum 1.April 2014 um 2,6 Prozent. Zwei weitere Prozent kommen zum 1. August hinzu. jek
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