AWO KV Frankfurt am Main

Schwiegertochter von Ex-Chefin erhält Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Schwiegertochter einer Ex-AWO-Geschäftsführerin wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie habe einen erheblichen Schaden verursacht.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Schwiegertochter einer Ex-Chefin des AWO Kreisverbands Wiesbaden wegen der Beihilfe zur Untreue verurteilt. Die Frau erhielt eine Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung. Dazu muss sie knapp 123.500 Euro zurückzahlen, die sie aus einem Scheinarbeitsverhältnis beim Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt bezog.

Für ihre Tätigkeit dort habe sie keine Arbeitsnachweise vorlegen können. Darüber hinaus habe sie zwar regulär in einer AWO-Kita gearbeitet. Neben ihrer Vergütung habe sie jedoch noch zwei Scheindarlehen erhalten.

Durch Medienberichte waren 2019 überhöhte Gehälter und Scheinanstellungen beim Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in den beiden Kreisverbänden Wiesbaden und Frankfurt am Main ans Licht gekommen. Die Vorwürfe waren seitdem Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren.

Der AWO Kreisverband Frankfurt am Main ist vor allem in der Altenhilfe sowie der Kinder- und Jugendarbeit aktiv. Er beschäftigt rund 1.200 Mitarbeitende.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de