AWO KV Erding

Schöffengericht stellt Untreue-Prozess ein

Das Erdinger Amtsgericht hat das Verfahren gegen zwei ehemalige Verantwortliche des AWO Kreisverbandes eingestellt. Die Beweislast hätte nicht ausgereicht.

Der Untreue-Prozess gegen zwei ehemalige Verantwortliche des AWO Kreisverbandes Erding ist nach zwei Tagen zu Ende gegangen. Die Beweislast sei zu dünn, hatte das Schöffengericht des Amtsgerichtes Erding festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen von 2017 bis 2021 überzogene Gehälter vorgeworfen. Eine Führungskraft hätte pro Jahr 192.000 Euro erhalten, die andere 242.000 Euro plus jeweils ein 14. Monatsgehalt.

Staatsanwaltschaft ermittelte nach Kündigung

Im Präsidium ließen sich jedoch keine Mitglieder finden, denen zu hohe Gehälter aufgefallen waren. Auch in der Verwaltung des Kreisverbandes hätten die hohen Gehälter vorerst keinen Verdacht erregt. Ins Rollen kam der Fall mit dem Ende der beiden Vorstände. Nachdem das Präsidium die Bezüge dann doch gemerkt und den Führungskräften fristlos gekündigt hatte, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein.

Der AWO Kreisverband Erding hat 140 Mitarbeitende und betreibt fünf Kitas, Jugendarbeit an Schulen, Kioske sowie einen Kleiderladen und ein Jugendhaus.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de