Niedersächsische Kommunen können den Rettungsdienst erstmals per Dienstleistungskonzession vergeben. Die vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD begrüßen die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG). Das Gesetz berücksichtige nun die Verbindung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
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