Bundesteilhabegesetz

Private Anbieter kritisieren fehlende Planungssicherheit

Der Bundesverband privater Anbieter kritisiert die schleppende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Entwicklung der Angebote für Menschen mit Behinderung stagniere.

  • Der bpa kritisiert die schleppende Umsetzung des BTHG.

  • Neue Leistung für Menschen mit Behinderung können aktuell weder geplant noch aufgebaut werden.

  • Der Interessenverband fordert reguläre Vereinbarungen und das Ende von Übergangsregelungen.

Die zögerliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erschwert zunehmend den Ausbau und die Weiterentwicklung von Angeboten der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Das haben Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei einer Fachtagung in Berlin Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) kritisiert. Die rund 130 Vertreterinnen und Vertreter privater Einrichtungen kritisierten die vielen Übergangsregelungen und die fehlende Planungssicherheit.

Vertragliche Grundlagen fehlen

„Wie soll man sich mit der Zukunft beschäftigten, wenn die Grundlagen noch nicht vorliegen“, sagt Christof Schaefers aus dem Präsidium des bpa. Anbieter der Eingliederungshilfe könnten neue Leistungen derzeit weder planen noch aufbauen, weil die künftig geltenden vertraglichen Grundlagen oft nicht existierten.

Viele Einrichtungen hätten zudem den Eindruck, dass die Kostenträger bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zuerst eine Kostenreduzierung im Blick hätten. „Ziel ist aber vor allem eine Stärkung der Teilhabe der leistungsberechtigten Menschen sowie eine Erweiterung des Leistungsangebots. Beides bleibt aktuell auf der Strecke“, sagt Schaefers.

Schnellere Umsetzung angemahnt

Die im bpa organisierten Eingliederungshilfeeinrichtungen fordern deshalb auf der Fachtagung die Umsetzung des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. „Darin ist das Ziel festgeschrieben, das BTHG konsequent und zügig umzusetzen. Dafür brauchen wir ein Ende der Übergangsregelungen und zeitnah reguläre Vereinbarungen, die auf dem Verhandlungsweg entstehen“, so Schaefers.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste bildet mit mehr als 13.000  Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von Einrichtungen der ambulanten sowie der teil- und stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft.

Dennis Hansen
hansen(at)wohlfahrtintern.de