Caritas-Bundeskommission

Neue Vergütungsstruktur soll mehr Klarheit bringen

Die Bundeskommission der Caritas hat eine Reform der Arbeitsvertragsrichtlinien beschlossen. Künftig sollen für alle Beschäftigten einheitliche Regeln bei Urlaub, Arbeitszeit und Sonderzahlungen gelten.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas reformiert mit einer Neufassung der AVR Caritas die Vergütungsstruktur für Mitarbeitende in den Bereichen Verwaltung, Rettungsdienst und Service. Ab 2027 soll es in allen Einrichtungen einheitliche Regelungen für Arbeitszeit, Urlaub, Jahressonderzahlung und Vergütung geben.

Dienstgeber wie Dienstnehmer sind mit der Reform zufrieden. “Was 2010 mit dem Ziel begann, schrittweise alle Mitarbeitenden in ein einheitliches Vergütungssystem zu überführen, findet nun seinen Abschluss", sagt Marcel Bieniek, Geschäftsführer der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas. Das sei ein Meilenstein nicht nur für die Caritas, sondern für das kirchliche Arbeitsrecht insgesamt. „Mit den heute verabschiedeten AVR Caritas 2027 liegt ein modernes und klar strukturiertes Tarifwerk vor, das sich an den Bedürfnissen der Caritas orientiert und durch eine einheitliche Systematik überzeugt", so Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite.

TVöD-Systematik für Verwaltung und Rettungsdienst

Das Ziel der Reform ist, die bislang komplexe Unterteilung nach einzelnen Anlagen durch eine durchgehende, systematische Struktur zu ersetzen. Betroffen davon ist die Anlage zwei, die zahlreiche Berufsgruppen zusammenfasst, vom Rettungsdienst über Verwaltung, Buchhaltung, Küche und Hauswirtschaft bis hin zu IT-Berufen, Handwerk und Technik. Sie sollen nun in eine neue Entgeltordnung in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Diensts (TVöD) überführt werden. Für Beschäftigte in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst hatte die Caritas die TVöD-Systematik bereits 2011 übernommen. Sonderregeln soll es künftig nur noch für wenige Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte und Lehrkräfte geben.

Die Bundeskommission der Caritas ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für rund 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Sie übernimmt üblicherweise die Abschlüsse des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de