AWO KV Wiesbaden

Mitarbeitende erhalten nachträglich Jahressonderzahlung

Durch die Insolvenz der AWO Wiesbaden mussten die Mitarbeitenden auf eine Jahressonderzahlung verzichten. Einen Teil des Geldes will der Verband nun nachzahlen.

Die Mitarbeitenden der AWO Wiesbaden kriegen nachträglich einen Teil ihrer Sonderzahlung aus dem Jahr 2020 ausgezahlt. Das Geld stamme aus Schadensersatzzahlungen, heißt es in einer Mitteilung. Die betroffenen Beschäftigten mussten nach Angaben der AWO Wiesbaden im November 2020 infolge der Insolvenz des Kreisverbands auf Teile der Jahressonderzahlung verzichten.

Zwei Drittel der Forderung beglichen

Der Verband teilte mit, er habe sich mit Versicherern auf eine Besserungsquote von 32,55 Prozent der einbehaltenen Summe einigen können. Diese bekommen die Mitarbeitenden nun ausgezahlt. Schon im Laufe des 2023 abgeschlossenen Insolvenzverfahrens habe der Treuhänder Teile der offenen Summe beglichen. In zwei Schritten hätten die Beschäftigten 2022 eine Basisquote von 22 Prozent der Summe und 2023 eine erste Besserungsquote von 12,5 Prozent der Summe erhalten. Mit der neuen Zahlung seien nun insgesamt rund 67 Prozent der Forderung beglichen.

Die AWO Wiesbaden beschäftigt rund 450 Mitarbeitende und betreibt neun Kindertagesstätten, eine Familienbildungsstätte, eine Migrationsberatung für Erwachsene, ein Frauenhaus sowie zwei Pflegezentren mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de