Tarifbindung

Ministerien genehmigen Richtlinien für Tariflöhne

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben die Richtlinien für Tariflöhne in der Pflege genehmigt. Einrichtungen haben künftig drei Optionen.

  • Die Richtlinien für Tariflöhne in der Langzeitpflege treten in Kraft.
  • Pflegeeinrichtungen haben künftig drei Möglichkeiten, um zugelassen zu werden.
  • Die Landesverbände der Pflegekassen sollen bis zum 15. Februar eine Übersicht der regional anwendbaren Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien veröffentlichen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben die Richtlinien für Tariflöhne in Einrichtungen der Langzeitpflege genehmigt. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mit. Die Richtlinien hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) vorgelegt. Sie legen fest, wie Pflegeeinrichtungen die ab September 2022 geltende Tariftreue erfüllen können.

Einrichtungen können zwischen drei Optionen wählen

Pflegeeinrichtungen haben künftig drei Möglichkeiten, die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte sicherzustellen. Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen, mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags zahlen oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Pflegekassen sollen Übersicht veröffentlichen

Die Landesverbände der Pflegekassen sollen bis zum 15. Februar eine Übersicht veröffentlichen, welche regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Höhere Löhne gelten dann als wirtschaftlich, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt.

Pflegeeinrichtungen müssen ihr Modell melden

Pflegeeinrichtungen müssen den Landesverbänden der Pflegekassen bis zum 28. Februar melden, für welche der drei Möglichkeiten sie sich entscheiden. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung zu geben, soll es auch für nach Fristende eingehende Meldungen ein pragmatisches Verfahren geben.

Tariftreue gilt ab September

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz verpflichtet Pflegeeinrichtungen, ihre Mitarbeitenden ab dem 1. September 2022 nach Tarif zu entlohnen oder eine Vergütung in gleicher Höhe zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband war damit beauftragt, das Nähere insbesondere zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen für die neuen Zulassungsvoraussetzungen in Richtlinien festzulegen. br

Die Richtlinien finden Sie hier.