Als „willkürlich“ bezeichnet die Bundesvereinigung der Lebenshilfe die in den Hartz-IV-Neuregelungen verankerte Bemessung des Existenzminimums für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Die Kritik des Verbandes: Während Erwachsene, die allein leben, einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhalten, sollen Erwachsene, die noch bei ihren Eltern leben, mit 291 Euro auskommen müssen.