Als „willkürlich“ bezeichnet die Bundesvereinigung der Lebenshilfe die in den Hartz-IV-Neuregelungen verankerte Bemessung des Existenzminimums für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Die Kritik des Verbandes: Während Erwachsene, die allein leben, einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhalten, sollen Erwachsene, die noch bei ihren Eltern leben, mit 291 Euro auskommen müssen.
Jetzt gesamten Artikel lesen. WI.Abo bestellen oder anmelden!