AWO BV Brandenburg-Ost

Delegiertenversammlung darf keine Beschlüsse fassen

Die AWO Brandenburg-Ost hat drei Kreisverbände von der Delegiertenversammlung ausgeschlossen. Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat jetzt eine deutliche Entscheidung getroffen.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohlfahrtintern.de