AWO LV Brandenburg

Landgericht schließt Lohnfortzahlung nach Rücktritt aus

Der AWO Landesverband Brandenburg darf eine ehemalige Geschäftsführerin nach ihrem Rücktritt nicht ohne Gegenleistung entlohnen. Andernfalls drohen Konsequenzen.

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Jaakko Kacsóh
kacsoh(at)wohlfahrtintern.de