Kirchliches Arbeitsrecht

Konfession steht als Einstellungskriterium in Frage

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs stellt die Konfession als Einstellungskriterium in kirchlichen Einrichtungen in Frage. Die Konfession von Mitarbeitenden sei für die Erfüllung des Auftrags kirchlicher Träger nicht ausschlaggebend.

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