AWO KV Frankfurt am Main
Grünen-Abgeordneter muss kein Geld zurückzahlen
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Klage einer Tochter der AWO Frankfurt auf Gehaltsrückzahlung gegen einen Landtagsabgeordneten der Grünen zurückgewiesen. Für den Verband hat der Mann jedoch tatsächlich nicht gearbeitet.
Oliver Schulz
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