Teilzeitarbeit

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf selben Lohn

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sichert Teilzeitbeschäftigten denselben Lohn zu wie in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitenden. Geklagt hatte ein Rettungsassistent.

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Robert Vömel
voemel(at)wohlfahrtintern.de