01.06.2017, 16:00 Uhr VereinsrechtGemeinnütziger Verein darf neun Kitas betreibenEin Verein darf eine Vielzahl an Kitas betreiben, ohne dass deshalb die Gemeinnützigkeit infrage stehen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der Kita-Träger wird nicht aus dem Berliner Vereinsregister gelöscht.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!