Vereinsrecht

Gemeinnütziger Verein darf neun Kitas betreiben

Ein Verein darf eine Vielzahl an Kitas betreiben, ohne dass deshalb die Gemeinnützigkeit infrage stehen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der Kita-Träger wird nicht aus dem Berliner Vereinsregister gelöscht.

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