AWO KV Frankfurt am Main
Ex-Geschäftsführer muss Schadensersatz zahlen
Das hessische Landesarbeitsgericht hat den früheren Geschäftsführer der AWO verurteilt, dem Verband 1,8 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen. Das Urteil bezieht sich auf Schäden aus mehreren Verstößen.
Martin Thoma
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