Lebenshilfe Rhein-Lahn

Ex-Geschäftsführer muss für drei Jahre ins Gefängnis

Das Koblenzer Landgericht hat einen ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn zu drei Jahren Haft verurteilt. Er habe sich mehrerer schwerer Vergehen schuldig macht.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de