Lebenshilfe Rhein-Lahn
Ex-Geschäftsführer muss für drei Jahre ins Gefängnis
Das Koblenzer Landgericht hat einen ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn zu drei Jahren Haft verurteilt. Er habe sich mehrerer schwerer Vergehen schuldig macht.
Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de