EU verschiebt Umsetzung von Berichtspflicht um zwei Jahre

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen © Europäische Union
Die EU-Kommission reduziert die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Verband diakonischer Dienstgeber begrüßt den Schritt zum Bürokratieabbau.
Die EU-Kommission will die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) um zwei Jahre auf das Jahr 2028 verschieben. Das hat die Kommission als Teil eines sogenannten Omnibus-Pakets zum Bürokratieabbau beschlossen. Die Verordnung enthält auch weitere Anpassungen bei den Berichtspflichten. Das europäische Parlament und der Europäische Rat müssen der Verordnung noch zustimmen.
Laut dem Vorschlag der Kommission sollen außerdem weitaus weniger Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Die Pflicht soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro gelten. Kleinere Unternehmen können trotzdem freiwillig Bericht erstatten. Dazu will die Kommission einen Standard verabschieden.
Die EU-Kommission teilte mit, die Maßnahmen sollten die Vorschriften vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen steigern und zusätzliche Investitionen freisetzen. Dadurch solle der Verwaltungsaufwand in mehreren Rechtsgebieten um mindestens 25 Prozent sinken.
Diakonische Dienstgeber loben Bürokratieabbau
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission grundsätzlich. „Nachhaltiges Handeln ist für unsere Unternehmen seit jeher ein Herzensanliegen“, sagt der VdDD-Vorstandsvorsitzende Ingo Habenicht. Die bislang vorgesehenen kleinteiligen Vorschriften zur Berichterstattung seien aber für viele eine Belastung. Es sei gut, dass die EU-Kommission hier nachsteuern wolle.
Diesem ersten Schritt zum Bürokratieabbau sollten sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler und Länderebene weitere folgen, fordert der VdDD. Ziel solle sein, mit dem geringstmöglichen Bürokratieaufwand die größtmöglichen Effekte zu erzielen. Gleichzeitig sei es wichtig, die Sensibilität für die Themen Klimaschutz und soziale Nachhaltigkeit weiterhin hochzuhalten.
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