Diakonie Schleswig-Holstein

Einseitig festgelegte Entgeltordnungen sind nicht kirchengemäß

Diakonische Arbeitgeber dürfen Vergütungsordnungen nicht einseitig bestimmen. Denn als kirchengemäß gelten dem Kirchengerichtshof zufolge nur der Zweite und Dritte Weg.

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