Bereichsausnahme Rettungsdienst

DRK begrüßt EuGH-Urteil

Generalsekretär Reuter © DRK

DRK-Generalsekretär Christian Reuter befürwortet das Urteil des EuGH zur Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Das Gericht hat entschieden, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung erfolgen kann.

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