Wirkung

Die Vermessung des Erfolgs

Das Bundesteilhabegesetz erlaubt es Leistungsträgern erstmals, die Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen zu überprüfen. Sie könnte künftig darüber entscheiden, wer welche Gelder erhält. Was Wirksamkeit ausmacht oder wie sie gemessen wird, bleibt derweil unklar.

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