Wirkung und Wirksamkeit

Die Eignung von Angeboten zur individuellen Zielerreichung überprüfen

Marktfeldleiterin Neumann © contec GmbH

Die Überprüfung der Wirksamkeit von Angeboten ist eine zentrale Vorgabe des BTHG. Birgitta Neumann von der contec GmbH stellt Instrumente vor, mit denen das gelingt.

Sowohl die Wirkkontrolle von Leistungen auf individueller Ebene als auch auf Ebene der Leistungserbringer ist gesetzlich im Bundesteilhabegesetz (BTHG) festgeschrieben. Überprüfungen sollen sicherstellen, dass Leistungen personenorientiert und umfassend erbracht werden. Dafür ist gesetzlich folgendes verankert:

  • § 121 Abs. 2 SGB IX: Der Gesamtplan über die zu erbringenden Leistungen sollte regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.
  • § 125 Abs. 1 und 2 SGB IX: In der Leistungsvereinbarung zwischen Leistungserbringern und Trägern der Eingliederungshilfe sollte die Wirksamkeit der Leistungen geregelt sein.

Das Wirkungscontrolling überprüft, ob und unter welchen Bedingungen vorher gesetzte individuelle Ziele erreicht oder nicht erreicht wurden. Ein Wirksamkeitsnachweis auf Ebene der Leistungserbringer hingegen stellt dar, ob die Angebote geeignet sind, eine solche Zielerreichung im Einzelfall zu ermöglichen. Dafür stellt der Leistungserbringer entsprechende Wirkannahmen auf und vereinbart diese mit dem Leistungsträger. Das Wirkungscontrolling ist ebenfalls ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der Leistungserbringung.

Eine gute Grundlage schaffen

Das Wirkungscontrolling und der Wirksamkeitsnachweis sind nicht nur gesetzlich gefordert, sondern vor allem in dem Ziel begründet, ein passendes Teilhabeangebot zu entwickeln, das bei Bedarf angepasst wird. Die Leistungserbringer müssen die teilhabeorientierte Haltung in ihrer Organisation jetzt fördern, um den Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe zu vollziehen. Dafür ist es wichtig, die Wirkung von Leistungen auswerten zu können.

In einem ersten Schritt müssen für die Überprüfung von Wirkungen und Wirksamkeit Ziele sowie zur Bewertung geeignete Indikatoren und Kennzahlen festgelegt werden. Die individuelle Ziel- und Maßnahmenplanung für Leistungsberechtigte bildet in diesem Zusammenhang eine wichtige Basis.

Wirkungskontrolle durchführen: ,Mein roter Faden‘

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für ein Instrument zur Wirkungskontrolle ist die Orientierung an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Die ICF stellt einen wichtigen Bezugspunkt der Bedarfsermittlung sowie die Grundlage eines neuen Behinderungsbegriffes im BTHG dar. Aufgrund des in der ICF verankerten bio-psycho-sozialen Modells fokussiert sich die Betrachtungsweise zukünftig auf Förderfaktoren und hemmende Faktoren. Sie betrachtet den Menschen in seinem gesamten Umfeld und bezieht die Kontextfaktoren mit ein.  

Am Beginn einer Wirkungskontrolle steht die Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer individuellen Teilhabeziele sowie die Definition der daraus resultierenden notwendigen Assistenzleistungen. Diese bilden den Ausgangspunkt für die anschließende Evaluation der Zielerreichung. Zum Beispiel hat contec in einem Kundenprojekt das Instrument zur Wirkungskontrolle ,Mein roter Faden‘ entwickelt. Es ist nicht nur ICF-kompatibel, sondern zeichnet sich auch durch die partizipative Konzeptionierung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus. Das auf einem Management-Spiel basierende Instrument beinhaltet ein Spielbrett sowie Spielkarten und lässt sich den individuellen Bedarfen entsprechend anpassen. Gefragt wird im Spiel unter anderem folgendes:

  • Wie sehen die individuellen Ziele aus?
  • Welche Kontextfaktoren beeinflussen den individuellen Zustand?
  • Welche Förderfaktoren und Barrieren gibt es?
  • Was hat sich für die Nutzerinnen und Nutzer verändert?
  • Welche Ziele wurden erreicht?

Die Wirksamkeit von Leistungen bewerten

Durch eine gewinnbringende Verknüpfung vorhandener und neuer Instrumente können Leistungserbringer einerseits den gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen und andererseits im Sinne der Teilhabe ihrer Nutzerinnen und Nutzer Verbesserungspotenziale in ihrem Leistungsangebot identifizieren. So hat contec für unterschiedliche Bundesländer eine Checkliste auf der Basis der jeweils gültigen Landesrahmenverträge entwickelt und mit verschiedenen Kundinnen und Kunden verprobt. Daraus ist ein Core Set mit 36 Indikatoren entstanden, die sich sowohl auf Basisziele als auch auf Projektziele beziehen. Die Basisziele orientieren sich dabei an der im Landesrahmenvertrag vorgegebenen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Die darüberhinausgehenden Projektziele, die der Leistungserbringer mit dem Leistungsträger vereinbart, richten sich an der Sozialraumorientierung, der Personenorientierung sowie den Fachkonzepten aus. Hierfür wurden spezifische Indikatoren herausgearbeitet.

Anknüpfend an das Instrument zum Wirkungscontrolling bietet sich zudem ein Nachweis der Ergebnisqualität in Form einer ebenfalls partizipativ entwickelten Kundenbefragung an, wie sie in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, zur Anwendung kommt. Die Zielgruppen der Befragung können dabei neben den Nutzerinnen und Nutzern der Leistungen auch die Angehörigen sowie die Mitarbeitenden des Leistungserbringers und des Leistungsträgers sein. Die mehrdimensionale Befragung zur Kundenzufriedenheit zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Kontextfaktoren der Leistungsberechtigten in die Bewertung mit einbezieht.

Zur Bewertung der Ziele der Wirkinstrumente führt contec neben dem bekannten iooi-Modell (input – output – outcome – impact) (Stiftung Mercator Schweiz) entweder eine Verprobung mit der Wirkungstreppe (Phineo 2021) oder mit der Wirkpyramide der Aktion Mensch durch. Die Wirkung von Maßnahmen wird dabei stufenweise bis hin zu den Auswirkungen auf gesellschaftlicher Ebene eingeschätzt.

Unterschiedliche Wirkinstrumente auswerten

Die Implementierung der Wirkinstrumente sollte in geeigneter Form begleitet werden, um bestmögliche Ergebnisse im Sinne der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung erzielen zu können. Diese Begleitung ist im Rahmen eines internen Monitorings oder einer externen Evaluation denkbar.

Mit einer teilhabeorientierten Haltung der gesamten Organisation, dem passenden Instrument zum Wirkungscontrolling sowie einer professionellen Verknüpfung verschiedener Instrumente für den Wirksamkeitsnachweis gelingt es Leistungserbringern, ihre Angebote erfolgreich aufzustellen und so nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch dem eigenen Anspruch an eine Umsetzung des Paradigmenwandels gerecht zu werden.

Die Autorin

Birgitta Neumann ist Marktfeldleiterin für Unternehmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe bei der contec GmbH.
 

b.neumann(at)contec.de

Die contec GmbH unterstützt die Veröffentlichung und Verbreitung dieses Beitrags.