„Das Teilhabechancengesetz schafft Perspektiven“
Die Diakonie fordert einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen. Die Zahl der Arbeitslosen werde als Folge der Corona-Pandemie steigen, erwartet Diakonie-Vorständin Maria Loheide.
Die Diakonie Deutschland fordert, das Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‛ gesetzlich zu entfristen.
Der Zwischenbericht des Instituts für Berufsforschung (IAB) bestätige den Erfolg des sozialen Arbeitsmarktes.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will für eine Entfristung werben.
Die Diakonie Deutschland begrüßt die angestrebte Entfristung des sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das 2019 eingeführte Teilhabechancengesetz als Förderinstrument sei ein voller Erfolg, weil Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert wird, teilt die Diakonie mit. Das zeige auch der jetzt veröffentlichte erste Zwischenbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitsminister will für Entfristung werben
„Die jetzt vorgelegte Bewertung zeigt, was eine gute Förderung und passgenaue Jobs ausmachen - sie führen raus aus der Sackgasse Langzeitarbeitslosigkeit“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Das Vorhaben Heils, die Fördermaßnahme nach den positiven Ergebnissen aus Praxis und Wissenschaft gesetzlich zu entfristen, sei zu begrüßen.
Die Zahl der Arbeitslosen werde als Folge der Corona-Pandemie steigen, erwartet Loheide. Es sei deshalb besonders wichtig, dass Langzeitarbeitslose dauerhaft die Chance erhalten, mit einer öffentlich geförderten Beschäftigung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Förderinstrument 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' werde auch in der Pandemie rege genutzt und von vielen Jobcentern als ein wichtiges Element der Arbeitsmarktförderung gesehen. „Ein solches Angebot der Arbeitsförderung, das vor allem auf soziale Teilhabe zielt, hat zuvor in der arbeitsmarktpolitischen Förderlandschaft gefehlt“, sagt Loheide.
Beispiele aus diakonischer Praxis belegen Erfolg
Das Gesetz sieht ein Coaching für die zuvor Arbeitslosen vor, das sie unterstützt und im Job begleitet. „Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht einen langen Atem“, sagt Loheide. Sie müssten ganzheitlich begleitet werden, damit eine nachhaltige Stabilisierung im Alltag und im Beruf erreicht werde. Wie erfolgreich dieser Weg sein könne, zeige sich in den vielen Erfolgsgeschichten aus der Praxis diakonischer Träger. „Dieses Instrument der Förderung ist eine große Chance für viele Langzeitarbeitslose. Es muss gesetzlich entfristet werden“, sagt die Vorständin Sozialpolitik.
Bei einer Beschäftigung nach den Regeln des Teilhabechancengesetzes bekommen Arbeitgeber für bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorher mindestens sechs der letzten sieben Jahre auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Finanziert wird dies unter anderem durch Mittel, die ansonsten für den Leistungsbezug aufgewendet würden. dh