Hartz IV-Sanktionen sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wenn jegliche Leistung entfalle, werde häufig genau das Gegenteil dessen bewirkt, was mit der Sanktion erreicht werden solle, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher.
Jetzt gesamten Artikel lesen. WI.Abo bestellen oder anmelden!