Caritas fordert Verbesserungen für pflegende Angehörige

Präsident Neher © Deutscher Caritasverband/Anke Jacob
In der Pflegereform fehlt eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher. Daneben äußern Caritas und Diakonie weitere Kritik am Vorhaben.
- Im neuen Gesetzentwurf fehle eine Erhöhung von Pflegegeld sowie der Leistungen für Verhinderungspflege und Tagespflege, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher.
- Auch für die Deckelung der Eigenanteile brauche es eine leichter kalkulierbare Regelung.
- Die Diakonie fordert außerdem eine zukunftsfeste Pflegeversicherung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.
In der aktuellen Pflegereform fehlen Verbesserungen für pflegende Angehörige. Das kritisiert die Caritas in einer Pressemeldung. So würden Pflegegeld, Leistungen für Verhinderungspflege und Tagespflege nicht erhöht, beklagt Caritas-Präsident Peter Neher. Weiter fordert Neher die Möglichkeit, auch bundesweite Flächentarife in allen Regionen anwenden zu können. Auch häusliche 24-Stunden-Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland müssten legalisiert werden.
Gute Pflege finanizell absichern
Außerdem fordert die Caritas nach einer Karenzzeit von sechs Monaten eine leichter kalkulierbare Deckelung der Eigenanteile in der Pflege. „Die Finanzierung des von der Regierung gewählten Ansatzes scheint sehr unsicher“, sagt Neher.
Auch die Diakonie fordert eine wirksame Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige. Jeder Mensch müsse unabhängig von seinem Einkommen eine sichere und bedarfsgerechte Pflege bekommen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dafür brauche es eine nachhaltige und dauerhaft finanzierbare Pflegeversicherung. Das aber sei die Aufgabe der nächsten Bundesregierung.
Verbindliche Personalbemessung
Zudem müssen verbindliche Richtlinien zur Personalbemessung sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege auf die Agenda in der nächsten Legislaturperiode. Diese Punkte würden im aktuellen Gesetzentwurf nicht thematisiert, beklagt Neher.
Pflegereform vom Kabinett beschlossen
Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen ab September 2022 ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen müssen. Denen, die es nicht tun, wird der Versorgungsvertrag von den Pflegekassen gekündigt oder gar nicht erst gewährt. Gleichzeitig sollen die Eigenanteile für Pflegebedürftige gestaffelt herabgesetzt werden. Der Eigenanteil von kinderlosen Pflegebedürftigen soll erhöht werden. mb