Bundesverwaltungsgericht weist Klage der Stadt Frankfurt am Main zurück
Agaplesion will die vermeintliche Bevorzugung kommunaler Kliniken stoppen. Der Sozialkonzern sieht in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nun einen Erfolg für sich.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Versuch der Stadt Frankfurt am Main bezüglich der Finanzierung ihres eigenen Krankenhauses zurückgewiesen. Agaplesion klagt gegen das Vorgehen der Stadt, die ihr eigenen Höchst Krankenhaus mit Millionenzuschüssen subventioniere und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Trägern produziere, so der evangelische Konzern. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Klage der Stadt Frankfurt zurückgewiesen, eben dieses Verfahren an ein Zivilgericht zu überweisen und somit als rein wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung einzustufen.
Gericht schließt Ungleichbehandlung nicht aus
Das Bundesverwaltungsgericht halte es für nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die beanstandete Mittelgewährung der Beklagten eine Ungleichbehandlung von Plankrankenhäusern darstelle, so Agaplesion. Es sei dem Hoheitsträger zwar nicht verboten, zu differenzieren. Differenzierungen bedürften jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien.
Zwischen vier und fünf Milliarden Euro hätten die Kommunen 2024 an ihre Krankenhäuser überwiesen, unabhängig davon, ob sie für die Versorgung der Bürger in einer Stadt oder einem Landkreis nach Experteneinschätzung tatsächlich notwendig seien, so Agaplesion zum Hintergrund der Klage.
Zu Agaplesion gehören bundesweit mehr als 100 Einrichtungen, darunter 20 Krankenhausstandorte, 40 Wohn- und Pflegeeinrichtungen, sieben Hospize, 29 Medizinische Versorgungszentren, sieben ambulante Pflegedienste und eine Fortbildungsakademie. Das Unternehmen beschäftigt rund 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
schulz(at)wohfahrtintern.de