Kirchliches Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht verbietet Kürzungen im Krankheitsfall
Kirchliche Arbeitgeber müssen erkrankten Beschäftigten das gesetzlich geregelte Entgelt fortzahlen. Anderslautende Bestimmungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien sind laut Bundesarbeitsgericht ungültig.
Oliver Schulz
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