Der Bezirk Oberfranken muss die Frühförderung für ein kleines Mädchen nachträglich zahlen. Das entschied das Sozialgericht Nürnberg. Der Kostenträger müsse die Förderung in dem Maße finanzieren, wie es von der Lebenshilfe aus fachlichen Gründen seit dreieinhalb Jahren gefordert wird.
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