AWO LV Thüringen
Beschäftigte sollen Gehalt auf TVöD-Niveau erhalten
Die Thüringer AWO-Gliederungen bezahlen ihre Mitarbeitenden ab März 2025 analog zum TVöD. Das bringt für alle Beschäftigten eine Gehaltserhöhung mit sich.
Die AWO Thüringen übernimmt die Tarifstrukturen des TVöD. Darauf hat sich der Verband mit der Gewerkschaft Verdi geeinigt. Die neue Entgeltordnung soll zum 1. März 2025 in Kraft treten. Sie gilt für die im Arbeitgeberverband der AWO Thüringen organisierten Verbände und Unternehmen.
Die Ergebnisse im Überblick:
- Die Mitarbeitenden werden in neue Entgeltgruppen auf Grundlage des TVöD eingruppiert.
- Zum 1. März 2025 erhalten alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung um jeweils 3 bis 5 Prozent. Dabei wird das Gehalt zunächst um 3 Prozent erhöht. Nach dieser Erhöhung erhalten Beschäftigte jeweils das Gehalt der nächsthöheren Stufe, aber maximal 5 Prozent mehr.
- Mitarbeitende, die aktuell ein Entgelt über dem Niveau des TVöD erhalten, behalten dieses als sogenannten Besitzstand und erhalten eine Erhöhung von 3 Prozent.
- Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes erhalten die im TVöD vereinbarten Zulagen von 130 Euro beziehungsweise 180 Euro ab dem 1. März 2025.
- 2025 erhalten alle Beschäftigten einen Regenerationstag.
- Azubis und Praktikantinnen und Praktikanten werden nach den TVöD-Regelungen Stand März 2024 vergütet.
- Pflegeschüler und -schülerinnen und Dualstudierende erhalten eine Erhöhung von 150 Euro.
- Alle Beschäftigten nehmen ihre bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit in die neue Entgeltstufe mit.
Der Arbeitgeberverband der AWO Thüringen ist ein freiwilliger Zusammenschluss von AWO-Gliederungen und Gesellschaften aus Thüringen. Darunter sind der AWO Landesverband Thüringen sowie ein Großteil der Kreisverbände und ihrer Tochtergesellschaften.
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