Diakonie Deutschland

Beschäftigte erhalten drei Prozent mehr Gehalt

Rund 180.000 Mitarbeitende in diakonischen Diensten und Einrichtungen erhalten drei Prozent mehr Gehalt. Zusätzlich hat die Arbeitsrechtliche Kommission weitere Erhöhungen ausgehandelt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat sich auf eine Tariferhöhung von drei Prozent geeinigt. Die Entscheidung gilt für die gut 180.000 Mitarbeitenden, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD) vergütet werden und die nicht als Ärztinnen oder Ärzte arbeiten. Sie hat eine Mindestlaufzeit bis Ende Oktober 2027.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Die Tabellenentgelte steigen zum 1. September 2026 um 3 Prozent.
  • Die Diakonie erhöht die monatlichen (Wechsel-)Schichtzulagen in zwei Schritten:
    • Die Schichtzulage steigt ab September 2026 auf 80 Euro monatlich und ab Juli 2027 auf 100 Euro.
    • Die Wechselschichtzulage erhöht sich auf 200 Euro ab September 2026 und auf 250 Euro ab Juli 2027.
  • Langjährige Mitarbeitende mit einer Beschäftigungszeit von mindestens zehn Jahren erhalten einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag.
  • Auch die Ausbildungsgehälter steigen:
    • Im ersten Ausbildungsjahr beträgt das Entgelt ab dem 1. September 2026 je nach Ausbildungsart zwischen 1.350 und 1.500 Euro. Das entspreche einer Anhebung um maximal gut 16 Prozent.
    • Zum Ende der Ausbildung liegt die Entlohnung zwischen 1.500 und 1.650 Euro. 

Vorlaufzeit für Verhandlungen mit Kostenträgern

Damit reagiere man auf den hohen Bedarf an Nachwuchskräften, so der Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD). „Der Beschluss gibt nun unseren Tarifanwendern ausreichend Vorlaufzeit, um die Kostensätze mit den Kostenträgern zu verhandeln“, sagte dessen Vorstandsmitglied Dietmar Prexl.

Die Entscheidung über die künftige Vergütung des ärztlichen Personals stehe noch aus. Die Gespräche sollen im August fortgesetzt werden. Für ärztliche Mitarbeitende erhöhte die Diakonie die Tabellen- und Bereitschaftsdienstentgelte zuletzt zum 1. Januar dieses Jahres um 3,7 Prozent.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland regelt die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD). Die Kommission setzt sich aus jeweils zwölf diakonischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretenden aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Anwender sind unmittelbare und mittelbare Mitglieder der Diakonie Deutschland. Der Tarif gilt nicht für direkt Beschäftigte der Diakonie Deutschland. Deren Vergütung ist in der Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland geregelt.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de