Krankenhausreform

Bayern droht mit rechtlichen Schritten

Gesundheitsminister Holetschek © Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek befürchtet eine Einführung von Versorgungsleveln durch die Hintertür. Der CSU-Politiker schließt ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus.

  • Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht die Gefahr einer gezielten Zentralisierung der Krankenhausversorgung.
  • Der CSU-Politiker bringt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ins Spiel.
  • Vom Bund fordert Holetschek Soforthilfen für Krankenhäuser.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert, zentrale Entscheidungsbefugnisse der Länder im Zuge der Krankenhausreform gesetzlich festzuschreiben. Bei der Zuweisung der Leistungsgruppen und bei der Berücksichtigung von Kooperationsmodellen und Verbundlösungen müsse den Ländern der nötige Spielraum gegeben sein, um die flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. Der Ressortchef sieht die Gefahr einer gezielten Zentralisierung der Krankenhausversorgung.

Eckpunktepapier ist zu vage

Die Zugeständnisse im Eckpunktepapier im Bereich der Ausnahmeregelungen für die Länder seien viel zu vage und unverbindlich. „Das ist ein Thema, für das sich Bayern weiter einsetzen wird, notfalls auch im Bundesrat und wenn nötig auch beim Bundesverfassungsgericht“, erklärt der CSU-Politiker. „Gleiches gilt mit Blick auf das Vorhaben des Bundes, in der aktuellen Formulierungshilfe für ein Krankenhaustransparenzgesetz die Level nun quasi durch die Hintertür einzuführen.“

Soforthilfen für Krankenhäuser

Von der Bundesregierung fordert der Minister ein Soforthilfe-Programm für die Finanzierung der Betriebskosten von Kliniken. „Sonst laufen wir Gefahr, Krankenhausstandorte zu verlieren, bevor die Reform überhaupt Wirkung entfalten kann.“

Bei der Abstimmung über das Eckpunktepapier für die Krankenhausreform hatte Bayern als einziges Bundesland mit Nein gestimmmt. Holetschek begründete den Schritt unter anderem damit, dass der Bund laut dem Papier weitere Maßnahmen zugunsten von Kliniken in Bezug auf die Tarif- und Inflationsentwicklung lediglich prüfen wolle. Das sei viel zu wenig.

Planungshoheit bleibt bei Ländern

In dem Eckunktepapier heißt es, die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung verbleibe ausschließlich bei den Ländern. Level oder Versorgungsstufen sollen Kliniken allein im Rahmen des geplanten Transparenzportals zugeordnet werden. Diese Veröffentlichung habe keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung.

Nils Michaelis
michaelis(at)wohlfahrtintern.de

In Verbindung stehende Artikel: