Bundesteilhabegesetz
BAGüS will stärkere Beteiligung des Bundes
Der Bund soll nach Ansicht der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe ein Drittel der Kosten der Eingliederungshilfe tragen. In besonderen Wohnformen will die BAGüS mehr pauschale Leistungen.
Martin Thoma
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