Bundesteilhabegesetz

BAGüS will stärkere Beteiligung des Bundes

Der Bund soll nach Ansicht der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe ein Drittel der Kosten der Eingliederungshilfe tragen. In besonderen Wohnformen will die BAGüS mehr pauschale Leistungen.

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Martin Thoma
thoma(at)wohlfahrtintern.de