21.02.2017, 16:53 Uhr DRK SchwesternschaftBAG hält Rotkreuzschwestern für Arbeitnehmerinnen© DRKDie Gestellung von Rotkreuz-Schwestern ist eine Arbeitnehmerüberlassung. So lautet das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Damit gilt für die Mitglieder der DRK-Schwesternschaften ab 1. April das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!