Azubis in praxisintegrierten Studiengängen erhalten Tariflohn
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat erstmals Tarifentgelte für praxisintegrierte duale Studiengänge festgelegt. Tariflöhne in diesem Bereich sind in Deutschland bisher einmalig.
Auszubildende in einem praxisintegrierten dualen Studium im Gesundheits- und Pflegewesen sowie der sozialen Arbeit erhalten künftig
ab 1. April 2021:
- im ersten Ausbildungsjahr 1.165,69 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.227,07 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1.328,38 Euro
- ab dem vierten Ausbildungsjahr 1.490,00 Euro
ab 1. April 2022:
- im ersten Ausbildungsjahr 1.190,69 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.252,07 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1.353,38 Euro
- ab dem vierten Ausbildungsjahr 1.515,00 Euro
Zulagen:
- Auszubildende in einem praxisintegrierten dualen Studium erhalten in den ersten drei Ausbildungsjahren zusätzlich eine monatliche Zulage von 100 Euro.
- Darüber hinaus ist eine monatliche Zulage in Höhe von 11,11 Euro vorgesehen.
Regelung gilt auch für Hebammen
Erstmals hat die Caritas zudem die akademische Hebammenausbildung arbeitsrechtlich geregelt, für die ebenfalls die oben festgelegten Tariflöhne gelten. Die innovativen Neuregelungen zeigten die Attraktivität der Caritas für Studierende und Auszubildende, sagt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission. „Wir können damit weiterhin mit den Berufsausbildungen in der Industrie gut konkurrieren“, so Altmann.
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist paritätisch mit Vertretern und Vertreterinnen der Arbeitgeber und Mitarbeitenden besetzt. Das Gremium regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 Beschäftigte in bundesweit etwa 25.000 Einrichtungen und Diensten. br