Notfallmedizinische Versorgung

Aufnahme des Rettungsdienstes ins SGB V

Die Hilfsorganisationen begrüßen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, den Rettungsdienst als eigenständige Leistung im SGB V anzuerkennen. Nun bestehe nicht mehr der Anreiz, Notfallpatienten ins Krankenhaus zu bringen, wenn dies eigentlich unnötig sei.

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