Caritas

Arbeitsrechtliche Kommission schränkt befristete Verträge ein

Befristete Verträge ohne Begründung sind in der Katholischen Kirche und der Caritas künftig nicht mehr erlaubt. Dabei gelten aber einige Ausnahmen.

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Jaakko Kacsóh
kacsoh(at)wohlfahrtintern.de