AWO KV Wiesbaden
Arbeitsgericht weist Klage von Ex-Chefin zurück
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Kündigungsschutzklage einer ehemaligen Geschäftsführerin des AWO Kreisverbandes zurückgewiesen. Sie habe Geld ohne Gegenleistungen ausgegeben.
Oliver Schulz
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