AWO KV Wiesbaden

Arbeitsgericht weist Klage von Ex-Chefin zurück

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Kündigungsschutzklage einer ehemaligen Geschäftsführerin des AWO Kreisverbandes zurückgewiesen. Sie habe Geld ohne Gegenleistungen ausgegeben.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohlfahrtintern.de