DRK Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland
Arbeitsgericht verbietet fristlose Kündigung von Betriebsrat
Das Mainzer Arbeitsgericht hat die Kündigung eines Betriebsrates des DRK Blutspendedienstes Rheinland-Pfalz und Saarland verboten. Das Unternehmen machte dem Betriebsrat mehrere Vorwürfe.
Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de