AWO KV Frankfurt

Amtsgericht verurteilt Ex-Abteilungsleiter wegen Scheinarbeit

Ein ehemaliger Abteilungsleiter der AWO Frankfurt muss wegen Scheinarbeit 6.300 Euro Strafe zahlen. Seine Verteidigung sei unglaubwürdig gewesen.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohlfahrtintern.de