Kirchliches Arbeitsrecht

Ärztegewerkschaft kritisiert Entstehung kirchlicher Konzerne

Der Marburger Bund kritisiert die Entwicklung christlicher Krankenhausträger zu Konzernunternehmen. Die Gewerkschaft fordert für sie entsprechende Regeln und Pflichten.

Der Marburger Bund stellt die Bildung von Gesundheitskonzernen aus christlichen Trägern in Frage. Die Ärztegewerkschaft nahm ihre Jahreshauptversammlung Anfang November zum Anlass, das Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in solchen Großunternehmen zu fordern. Namentlich nennt sie in ihrer Beschwerde die Alexianer, die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe und die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel.

Säkulare Regeln für Konzerne

Wenn konfessionelle Krankenhäuser von den rechtlichen Möglichkeiten der Konzernbildung Gebrauch machen, müssten sie sich auch den allgemeinen säkularen Rahmenbedingungen unterwerfen, heißt es im Beschluss des Marburger Bundes. Dies würde beispielsweise Streikrecht, die Anwendung des Betriebsverfassungsrechts sowie das Ende des Dritten Weges bedeuten.

Der Marburger Bund ist nach eigenen Worten die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Er zählt rund 143.000 Mitglieder.

Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de