Friedrich von Schönfeld

Der Optimierer Friedrich von Schönfeld hat eine Mission. Der neue Finanzvorstand will sich beim Deutschen Caritasverband mit seinen rund 740.000 Beschäftigten in den Mitgliedsorganisationen dafür einsetzen, dass „unsere…

Der Begleiter Christoph Seese setzt in seinem neuen Job zwei Schwerpunkte. Um Teilhabe und Würde finanzierbar zu machen, will der Vorstand der Hamburger Martha Stiftung „die Sprache der Ökonomie ebenso beherrschen wie die der…

Der Personaler Frank Thörner-Tamm will den Menschen in den Fokus stellen. Wenn Krankenhäuser ihre Strategien und Prozesse stets vom Patientennutzen her denken, würden sie auch gute Versorgungsformen anbieten, meint der neue…

Die Pionierin Dass sie als erste Frau die Diakonie Hochrhein leitet, ist für Anne Wendler ein Zeichen des Aufbruchs. Das sei keinesfalls klar gewesen, als sie vor 13 Jahren bei dem Diakonischen Werk an der Grenze zur Schweiz…

Die Software-Plattform Daphos.ai erkennt Bedarfe und Risiken von Sozialunternehmen. Dabei setzt sie auf datenschutzkonforme selbstentwickelte KI.

Eingliederungshilfeträger können mit dem Bewoplaner ihre Geschäftsprozesse organisieren. Ein ergänzendes Produkt dient als Kommunikationsraum für Mitarbeitende und Klienten.

Der Rettungsdienst soll ein eigener Leistungsbereich im SGB V werden. Doch das birgt Konfliktpotenzial. Die Akteure streiten über Vergütung, Zuständigkeiten und Finanzierung.

Die Reform der Notfallversorgung muss den Rettungsdienst stärken, nicht belasten, fordert Kevin Grigorian von den Johannitern. Digitalisierungschancen und Versorgungsqualität dürften nicht durch neue Bürokratie verspielt werden.

Der Gesetzgeber muss bei der Reform des Rettungsdienstes dessen Rolle in der Gefahrenabwehr schützen, mahnt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK. Sonst drohten bewährte Strukturen und ehrenamtliche Stärke Schaden zu nehmen.

Der Gesetzgeber darf bei der Reform des Rettungsdienstes die privaten Leistungserbringer nicht übergehen, mahnt Michael Görbing vom Unternehmerverband Privater Rettungsdienste. Fehlende bundesweite Standards gefährdeten sonst…

Der Gesetzgeber darf mit der Reform des Rettungsdienstes nicht in die Länderzuständigkeit eingreifen, warnt Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag. Zentrale Strukturentscheidungen gehörten in die Kommunen – nicht ins SGB V.

Der Gesetzgeber muss die Reform des Rettungsdienstes entschlossen vorantreiben, fordert Florian Lanz, Pressesprecher des GKV‑Spitzenverbands. Nur so lassen sich Transparenz, Qualität und eine am Bedarf orientierte…