Die Regeln des AI Act in Sozialunternehmen einhalten

Im März des vergangenen Jahres hat die EU den AI Act beschlossen. Er regelt den Umgang mit der KI. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen, was er für Träger bedeutet.

Das Institut für Qualitätsentwicklung und Gütesiegel in Kirche und Diakonie hat einen Chatbot entwickelt. Er soll dabei helfen, die Qualitätshandbücher der Diakonie zu erschließen.

Der AWO Kreisverband Wesel hat mit ‚Marie‘ einen KI-Chatbot entwickelt. Das Tool soll Menschen rund um die Uhr Zugang zu Informationen und Angeboten des Verbands bieten.

Die Akkon Hochschule für Humanwissenschaften nutzt Virtual Reality, um heikle Situationen zu trainieren. Die KI schafft realitätsnahe Szenarien aus dem Pflegealltag, um Wissen zu vermitteln.

Die Krankenkasse Pronova BKK nutzt KI-basierte Gesundheitslotsen, um Kundinnen und Kunden über Long Covid aufzuklären. So kann sie Betroffene schneller erreichen als auf klassischen Kanälen.

Die App E-Kidz verwendet KI, um Kindern das Lesen beizubringen. Schulleiter Lars Römer spricht über Lernerfahrungen mit dem Einsatz der App an seiner Schule.

Die Recklinghäuser Werkstätten haben eine KI-gestützte Augmented Reality-App getestet. Am Ende überzeugte ein anderer digitaler Helfer, der den Beschäftigten schnelles Feedback gibt.

Ein Avatar macht das Webportal des Landschaftsverbandes Rheinland barrierefreier. Er ist das Ergebnis einer Beteiligung am Projekt AVASAG der Softwarefirma Charamel.

Immer mehr Sozialunternehmen plagen wirtschaftliche Sorgen. Um dennoch in die Zukunft investieren zu können, setzen sie auf Fremdkapital, Konsequenz und eine stärkere Absicherung von Kostenrisiken.

Der Internationale Bund setzt auf eine rollierende Liquiditätsplanung durch ein zentrales Treasury Management. Das ermöglicht einen regelmäßigen Soll-Ist-Vergleich.

Der Aspida Pflegecampus Plauen reduziert offene Posten durch ein neues Forderungsmanagement. Es umfasst Abtretungserklärungen, die Abstimmung mit Sozialhilfeträgern und juristische Schritte.

Der Diözesan-Caritasverband Fulda erzielt mit dem Verkauf von Strom aus Photovoltaikanlagen Einnahmen. Dabei muss der Verband komplexe steuerrechtliche Regelungen beachten.