Irene Vorholz
Bedarf an Weiterentwicklung gibt es immer
Irene Vorholz vertritt die Anliegen der Landkreise in Deutschland gegenüber der Bundesregierung. Bei der Umsetzung komplexer Gesetze unterstützt die Juristin die Mitglieder des Deutschen Landkreistags.
Arbeitgeber: Deutscher Landkreistag
Funktion: Beigeordnete und Dezernentin für Soziales und Arbeit
Ausbildung: Rechtswissenschaften (Staatsexamen, Promotion)
„Es stimmt“, sagt Irene Vorholz. „Den Deutschen Landkreistag kennen wohl nur die Fachleute.“ Dabei habe der Verband eine enorm wichtige Funktion. „96 Prozent der Fläche in Deutschland sind Landkreise, hier leben zwei Drittel der Bevölkerung“, unterstreicht Vorholz. Der Bund mache Gesetze im Bundestag, die Länder seien im Bundesrat einbezogen – und die Landkreise, die die Gesetze ausführen, würden über den Deutschen Landkreistag beteiligt. Damit regeln sie einen großen Teil des Lebens der deutschen Bürgerinnen und Bürger. „Aber darüber berichtet die Bildzeitung eben nicht“, sagt Vorholz.
Seit 2005 ist sie beim Deutschen Landkreistag Beigeordnete für Soziales und Arbeit. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe und Leistungen für Asylbewerber. „Als Landkreistag begleiten wir Gesetzgebungsverfahren und geben Hinweise, was gut läuft und was nicht“, erklärt Vorholz. Sie spreche mit Ministerien und Abgeordneten im Bundestag und nehme an Anhörungen teil. In jeder Legislaturperiode bringt der Landkreistag Forderungen ein. Es gebe immer Bedarf für Weiterentwicklungen in allen Bereichen. „Nur beim Bundesteilhabegesetz fordern wir gerade nichts, das muss alles erst mal sacken“, sagt die Beigeordnete und lacht.
Ist ein Gesetz verabschiedet, ist es Aufgabe des Landkreistags, die Landkreise bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen. Früher sei der Gesetzgebungsprozess mit der Verabschiedung eines Gesetzes abgeschlossen gewesen. „Mittlerweile sind die Gesetze dermaßen komplex und die Taktung von Änderungen und Reformen so eng, dass bei der Umsetzung hinterher viele Fragen auftauchen“, berichtet Vorholz. Das sei beispielsweise beim Bundesteilhabegesetz oder den Pflegestärkungsgesetzen der Fall. Jedes Rädchen würde mit einem anderen zusammenhängen. Die Verwaltungen würden dabei manchmal aus den Augen verloren: „Der Gesetzgeber vergisst manchmal, dass neue Regelungen erst einmal Wirkung entfalten müssen.“
Funktion: Beigeordnete und Dezernentin für Soziales und Arbeit
Ausbildung: Rechtswissenschaften (Staatsexamen, Promotion)
„Es stimmt“, sagt Irene Vorholz. „Den Deutschen Landkreistag kennen wohl nur die Fachleute.“ Dabei habe der Verband eine enorm wichtige Funktion. „96 Prozent der Fläche in Deutschland sind Landkreise, hier leben zwei Drittel der Bevölkerung“, unterstreicht Vorholz. Der Bund mache Gesetze im Bundestag, die Länder seien im Bundesrat einbezogen – und die Landkreise, die die Gesetze ausführen, würden über den Deutschen Landkreistag beteiligt. Damit regeln sie einen großen Teil des Lebens der deutschen Bürgerinnen und Bürger. „Aber darüber berichtet die Bildzeitung eben nicht“, sagt Vorholz.
Seit 2005 ist sie beim Deutschen Landkreistag Beigeordnete für Soziales und Arbeit. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe und Leistungen für Asylbewerber. „Als Landkreistag begleiten wir Gesetzgebungsverfahren und geben Hinweise, was gut läuft und was nicht“, erklärt Vorholz. Sie spreche mit Ministerien und Abgeordneten im Bundestag und nehme an Anhörungen teil. In jeder Legislaturperiode bringt der Landkreistag Forderungen ein. Es gebe immer Bedarf für Weiterentwicklungen in allen Bereichen. „Nur beim Bundesteilhabegesetz fordern wir gerade nichts, das muss alles erst mal sacken“, sagt die Beigeordnete und lacht.
Ist ein Gesetz verabschiedet, ist es Aufgabe des Landkreistags, die Landkreise bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen. Früher sei der Gesetzgebungsprozess mit der Verabschiedung eines Gesetzes abgeschlossen gewesen. „Mittlerweile sind die Gesetze dermaßen komplex und die Taktung von Änderungen und Reformen so eng, dass bei der Umsetzung hinterher viele Fragen auftauchen“, berichtet Vorholz. Das sei beispielsweise beim Bundesteilhabegesetz oder den Pflegestärkungsgesetzen der Fall. Jedes Rädchen würde mit einem anderen zusammenhängen. Die Verwaltungen würden dabei manchmal aus den Augen verloren: „Der Gesetzgeber vergisst manchmal, dass neue Regelungen erst einmal Wirkung entfalten müssen.“