Ehemaliger Geschäftsführer muss Entschädigung zahlen
Ein ehemaliger Geschäftsführer des AWO KV Müritz muss einen umfangreichen Schadensersatz an seinen früheren Arbeitgeber leisten. Der Ex-Chef verzichtet auf das letzte Mittel.
Jetzt gesamten Artikel lesen. WI.Abo bestellen oder anmelden!