10.07.2019, 11:52 Uhr AWO KV MüritzEhemaliger Geschäftsführer muss Entschädigung zahlenEin ehemaliger Geschäftsführer des AWO KV Müritz muss einen umfangreichen Schadensersatz an seinen früheren Arbeitgeber leisten. Der Ex-Chef verzichtet auf das letzte Mittel.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!In Verbindung stehende Artikel:AWO KV MüritzStaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Geschäftsführer - 13.02.2020 - 15:06 Uhr