31.03.2017, 11:02 Uhr für WI.Abo Kunden ArbeitnehmerüberlassungPrüfen und umdenkenAnfang April trat die Reform zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Konkreter Anpassungsbedarf bei Trägern besteht etwa bei der Dauer oder bei Dienstleistungs- und Werkverträgen.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!