Bedarfsermittlung
Vorgaben kaum eingehalten
Dem BTHG zufolge sollen ausschließlich Leistungsträger der Eingliederungshilfe die Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung durchführen. Eine Umfrage von Wohlfahrt Intern zeigt: Nur wenige halten sich an die Regelung.
Sebastian Danz
danz(at)wohlfahrtintern.de