Aufhebungsverträge
Spielraum erweitert

Heft 09/17, Seite 48, Ressort Tarif und Entgelt
Die Zahlung einer Abfindung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist keine Bedingung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne Sperrzeit, wie im Kasten auf der Seite fälschlicherweise behauptet. Die Bundesagentur für Arbeit prüft lediglich den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, wenn eine Abfindung höher als 0,5 Buttomonatsgehälter gezahlt wurde.