Landgericht eröffnet Betrugsverfahren
Das Frankfurter Landgericht hat ein Betrugsverfahren gegen ehemalige Führungskräfte der AWO Kreisverbände Frankfurt am Main und Wiesbaden eröffnet. Ein möglicher weiterer Prozess steht noch im Raum.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Anklage im Betrugsprozess bei den AWO Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden zur Hauptverhandlung zugelassen. Sie richtet sich gegen ein Ehepaar und zwei weitere ehemalige Führungskräfte. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie einen Schaden von 2,6 Millionen Euro durch überhöhte Gehälter und Scheinanstellungen beim Betrieb von Flüchtlingsunterkünften verursacht haben.
Vorwürfe kamen 2019 ans Licht
Der mutmaßliche Betrug kam 2019 durch Medienberichte ans Tageslicht. Drei Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft erstmals Anklage. Das Landgericht forderte Nachermittlungen. Im Frühjahr 2024 reichten die Ermittler eine erneute Anklage ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.
Weitere Anklage steht noch aus
Eine weitere Anklage gegen das Ehepaar steht noch aus, über dessen Zulassung das Landgericht noch zu entscheiden hat. In diesem Fall ist ebenfalls das Ehepaar sowie ein früherer stellvertretender Geschäftsführer der AWO Wiesbaden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen insgesamt 262 Straftaten zur Last, die sie als Täter, Gehilfen oder als Anstifter begangen haben sollen. Sie wirft ihnen unter anderem eigen- oder fremdnützige Untreue durch den Abschluss von Scheinverträgen, unzulässige Kassenentnahmen, Kreditkartenzahlungen sowie andere ungerechtfertigte Zahlungen vor.
Der AWO Kreisverband Frankfurt am Main beschäftigt rund 1.200 Mitarbeitende und ist vor allem in der Altenhilfe sowie der Kinder- und Jugendarbeit aktiv. Der AWO Kreisverband Wiesbaden hat 460 Mitarbeitende. Er betreibt neun Kindertagesstätten, eine Familienbildungsstätte, eine Migrationsberatung für Erwachsene, ein Frauenhaus sowie zwei Pflegezentren.
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