AWO KV Wiesbaden

Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung von Ex-Geschäftsführerin

Das hessische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung einer Ex-Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden für rechtens erklärt. Ihre Millionen-Forderung ist damit vorerst obsolet.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de