Bundestariftreuegesetz

Caritas-Dienstgeber loben Berücksichtigung kirchlicher Tarifwerke

Dienstgeber-Geschäftsführer Bieniek © Peer Mucks

Das Bundestariftreuegesetz schließt Betriebe ohne Bezahlung in Tarifhöhe von öffentlichen Aufträgen aus. Caritas-Dienstgeber-Geschäftsführer Marcel Bieniek zeigt sich über einen Aspekt erleichtert.

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Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de

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