Bundestariftreuegesetz
Caritas-Dienstgeber loben Berücksichtigung kirchlicher Tarifwerke

Dienstgeber-Geschäftsführer Bieniek © Peer Mucks
Das Bundestariftreuegesetz schließt Betriebe ohne Bezahlung in Tarifhöhe von öffentlichen Aufträgen aus. Caritas-Dienstgeber-Geschäftsführer Marcel Bieniek zeigt sich über einen Aspekt erleichtert.
Oliver Schulz
schulz(at)wohfahrtintern.de